Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für das Vertragsverhältnis von Cogniprove, Mundruc & Wichert GbR (nachfolgend Cogniprove) und dem Kunden über die vertraglichen Leistungen.
2.1 Der Vertrag für die Teilnahme an Trainings und Veranstaltungen von Cogniprove, unter Beachtung der angegeben Fristen, kommt durch Antrag des Kunden und Annahme von Cogniprove zustande. Je nach Veranstaltung kann eine Altersgrenze vorgegeben sein. Entsprechende Hinweise sind dem jeweiligen Marketingmaterial zu entnehmen. Die Anmeldung bei Minderjährigen kann nur von einem Erziehungsberechtigten durchgeführt und bestätigt werden.
2.3 Im Falle von Veranstaltungen, die eine sportliche Betätigung des Teilnehmers erfordern, erklärt der Teilnehmer mit der Anmeldung, dass der Teilnehmer gesund und sportlich tauglich ist und das vorgesehene Veranstaltungsprogramm ohne Einschränkungen absolviert werden kann.
Der Teilnehmer bzw. der Erziehungsberechtigte hat das Recht, binnen 14 Tagen nach Anmeldung, ohne Angabe von Gründen, den Vertrag zu widerrufen. Der Widerruf muss in Schrift- oder Textform (Cogniprove, Beckingerstraße 1, 38116 Braunschweig, info@cogniprove.de) erfolgen.
Der Teilnehmer bzw. der Erziehungsberechtigte kann jederzeit von der Anmeldung zurücktreten. Der Rücktritt muss in Schrift- oder Textform (Cogniprove, Beckingerstraße 1, 38116 Braunschweig, info@cogniprove.de) erfolgen. Nimmt der Teilnehmer ohne vorherige Rücktrittserklärung nicht an der Veranstaltung teil, so gilt dies als Rücktritt vom Vertrag.
4.1 Bei Rücktritt werden dem Teilnehmer bzw. dem Erziehungsberechtigten folgende Stornogebühren der jeweiligen Teilnahmegebühr berechnet:
– Ein Rücktritt bis 15 Tage vor Beginn der Veranstaltung: kostenlos
– Bei einem Rücktritt ab 14 Tage vor Beginn: 50 %,
– Bei einem Rücktritt am Veranstaltungstages: 100 % des vereinbarten Preises.
5.1 Die Teilnahmegebühr ist mit Zugang der Rechnung sofort fällig. Sie ist unter Angabe der Rechnungsnummer auf das in der Rechnung angegebene Konto zu zahlen.
5.2 Das Recht zur Teilnahme an einer Veranstaltung oder einem Training setzt die vorherige Zahlung der Teilnahmegebühr voraus.
6.1 Die Teilnehmer sind bei Teilnahme verpflichtet, den Anweisungen des Personals von Cogniprove bzw. von beauftragten Dritten Folge zu leisten. Cogniprove ist berechtigt Teilnehmer aus wichtigen Gründen von der Teilnahme des Trainings auszuschließen. Wichtige Gründe können in der Person oder dem Verhalten der Person begründet sein und liegen insbesondere vor bei Gewalttätigkeiten, Vandalismus, Rassismus, Sexismus oder der wiederholten groben Nichtbeachtung von Anweisung des Personals.
6.2 Im Falle des Ausschlusses eines Teilnehmers besteht kein Anspruch auf teilweise oder vollständige Rückgewähr der Teilnahmegebühr. Im Übrigen behält sich Cogniprove das Recht vor weitergehenden Schadensersatz gegenüber dem Teilnehmer bzw. den Erziehungsberechtigten geltend zu machen.
6.3 Cogniprove verpflichtet sich bei Minderjährigen während allen Trainings und Veranstaltungen die Aufsichtspflicht gemäß Jugendschutz durch Mitarbeiter oder Dritte sicherzustellen.
7.1 Cogniprove haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Auswahl und Überprüfung der Mitarbeiter oder anderer Erfüllungsgehilfen, für die sorgfältige Vorbereitung und Durchführung des Trainings oder der Veranstaltung sowie die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen.
7.2 Cogniprove haftet nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.
7.3 Keine Haftung besteht für den Verlust oder die Beschädigung eingebrachter Wertgegenstände und Bekleidung.
Cogniprove verpflichtet sich, Daten, die sich aus der Vertragsdurchführung ergeben, nur im erforderlichen Umfang zu speichern und nicht an Dritte weiterzugeben.
Der Teilnehmer ist weder während des Trainings oder der Veranstaltung noch auf dem Hin-/Rückweg durch Cogniprove kranken-, haftpflicht-, oder unfallversichert. Die Teilnehmer müssen ggfs. durch ihren Erziehungsberechtigten kranken- und haftpflichtversichert sein und dies ggfs. nachweisen können. Eine Unfallversicherung wird empfohlen.
Der Teilnehmer erklärt sich mit der Teilnahme unentgeltlich damit einverstanden, dass die im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen angefertigten Fotos, Filmaufnahmen sowie Interviews des Teilnehmers und alle sonstigen gesprochenen Worte der während des Trainings oder der Veranstaltung von Cogniprove zu Werbezwecken bzw. Werbemaßnahmen (z.B. Social Media, Homepage, Printmedien) veröffentlicht, vervielfältigt und bearbeitet werden können.
11.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
11.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen vertraglichen Bestimmungen nicht berührt.
Stand: Juli 2023